Grundsatz
Hinweise auf Mobbing verdienen Schutz und sorgfältige Klärung. Betroffene Kinder und Jugendliche sollen nicht allein gelassen und nicht dazu gedrängt werden, den Prozess selbst zu lösen. Die Schule trägt Verantwortung, die vorgesehenen Ansprech- und Interventionswege zu aktivieren.
Wer einbezogen werden kann
In NRW nennt das Schulministerium unter anderem Klassenleitung, Lehrkräfte des Vertrauens, Beratungs- und Vertrauenslehrkräfte, Schulsozialarbeit, schulpsychologische Dienste und Schulleitung als mögliche Ansprechpersonen. Welche Schritte konkret folgen, richtet sich nach dem Fall und den Regelungen der jeweiligen Schule.
Die Grenze eines Trainings
Ein Sozialkompetenztraining kann keine Intervention ersetzen. Es kann präventiv soziale Ressourcen, Sprache und Zusammenarbeit stärken – aber ein bekannter oder vermuteter Mobbingprozess braucht Schutz und abgestimmtes schulisches Handeln.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel ist keine Fallberatung und keine Rechtsauskunft. Bei akuter Gefahr oder konkretem Verdacht gelten die Schutz- und Krisenwege der Schule sowie gegebenenfalls externe Beratungs- und Hilfesysteme.